Grundsatzerklärung gemäß LkSG

Wir, die Repac Montagetechnik GmbH & Co. KG („Repac“), bekennen uns seit jeher zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung.

Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, freiwillig eine Grundsatzerklärung analog den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltsplichtengesetzes („LkSG“) zum Thema Menschenrecht und zu Umwelt bezogenen Aktivitäten zu formulieren.

Wir erwarten das gleiche Verhalten von unseren Zulieferern. Unsere Erwartungen an menschenrechtliches und umweltverträgliches Verhalten werden im Rahmen von Verträgen und Audits kommuniziert.

Auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen wir voraus, dass sie Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachten und somit aktiv in die Unternehmenskultur integrieren. Diese sind bereits in unserem Leitbild festgehalten.

Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren. Unsere Lieferanten und Dienstleister fordern wir auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.

Mit unserem Risikomanagement beurteilen wir selbstverständlich auch menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in unseren Prozessen, legen Präventionsmaßnahmen fest und setzten diese um. Als Methode nutzen wir u.a. sowohl CAPA als auch Audits

Stellen wir Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht fest, besprechen wir mögliche angemessene Abhilfemaßnahmen im Managementteam und leiten entsprechende Schritte ein, um das Ausmaß der Verletzung zu minimieren bzw. zu beseitigen.

Die Risikoanalyse wird unter dem Geschäftsjahr regelmäßig geprüft und am Ende des Geschäftsjahres durch die Geschäftsleitung sowie Geschäftsführung bewertet.

Darüber hinaus hat Repac ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Betroffene, Mitarbeiter oder Dritte haben die Möglichkeit potenzielle Verstöße oder Risiken textlich unter compliance@repac.de zu melden. Dieses Hinweisgebersystem wird zudem als ein internes Beschwerdeverfahren genutzt, über das Mitarbeitende auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im Unternehmen oder bei Zulieferern hinweisen können. Diese Hinweise und Beschwerden werden in unser CAPA-System dokumentiert und weiterbearbeitet (Whistleblower Verfahren).

Die regelmäßige Überwachung der Menschenrechts- und Umweltschutzpolitik obliegt der Geschäftsleitung. Sie koordiniert die Aktivitäten, setzt Prioritäten und leitet die unternehmensweiten Bemühungen zur Achtung und Einhaltung der Grundsatzerklärung ein.

Gehrden, 31.01.2023

gez. die Geschäftsführung